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   BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20   

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https://dejure.org/2022,10988
BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20 (https://dejure.org/2022,10988)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20 (https://dejure.org/2022,10988)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2022 - 2 BvR 1705/20 (https://dejure.org/2022,10988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten der strafgerichtlichen Entscheidung in Zweifelsfällen)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierten Aufzeigens der Einhaltung der Monatsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Einhaltung der einmonatigen Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Darlegung der Einhaltung der einmonatigen Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - und die Monatsfrist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20
    Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).

    Daher ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten - oder die Klarstellung, dass der Beschluss nur einem der Beteiligten bekanntgegeben wurde - jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20
    Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).

    Daher ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten - oder die Klarstellung, dass der Beschluss nur einem der Beteiligten bekanntgegeben wurde - jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne Weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20
    Unabhängig davon ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG aufgezeigt hat (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20
    Unabhängig davon ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG aufgezeigt hat (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20
    Unabhängig davon ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG aufgezeigt hat (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 1705/20
    Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2019 - 1 BvR 1700/19 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2022 - 2 BvR 1705/20 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
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